Strassenszene

Prüfungsberechtigung

BA-/MA-Prüfung

Bitte kontaktieren Sie den Examinator oder die Examinatorin, bei dem oder der Sie die BA- oder MA-Prüfung ablegen möchten, frühzeitig. Zum Zweck sowohl der Themenabsprache wie auch einer für Sie hinreichend langen Vorbereitungszeit sollte die Kontaktaufnahme ein halbes Jahr vor dem tatsächlichen Prüfungstermin erfolgen.
Die Betreuungsperson muss mind. einen Doktortitel innehaben sowie über eine Anstellung an der Universität Basel verfügen.
 

MA-Arbeiten

Eines der Gutachten muss von einer Inhaberin bzw. einem Inhaber einer Professur der Phil.-Hist. Fakultät der Universität Basel stammen. Der/die Zweitprüfende muss mindestens promoviert sein.
Kontaktieren Sie die gewünschten Referentinnen oder Referenten ein halbes Jahr vor der Anmeldung zur Masterarbeit.

Für BA- und MA-Prüfungen sowie MA-Arbeiten

Für MA-Prüfungen sowie für MA-Arbeiten

Für BA- und MA-Prüfungen

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