BA-/MA-Prüfung

Bitte kontaktieren Sie den Examinator oder die Examinatorin, bei dem oder der Sie die BA- oder MA-Prüfung ablegen möchten, frühzeitig. Zum Zweck sowohl der Themenabsprache wie auch einer für Sie hinreichend langen Vorbereitungszeit sollte die Kontaktaufnahme ein halbes Jahr vor dem tatsächlichen Prüfungstermin erfolgen.
 

MA-Arbeiten

Eines der Gutachten muss von einer Inhaberin bzw. einem Inhaber einer Professur der Phil.-Hist. Fakultät der Universität Basel stammen. Über begründete Ausnahmen entscheidet die Studiendekanin bzw. der Studiendekan auf Antrag. Der/die Zweitprüfende muss mindestens promoviert sein.
Kontaktieren Sie die gewünschten Referentinnen oder Referenten ein halbes Jahr vor der Anmeldung zur Masterarbeit.

Für BA- und MA-Prüfungen sowie MA-Arbeiten

Für MA-Prüfungen sowie für MA-Arbeiten

Für BA- und MA-Prüfungen